BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Aktienbuch (stock register, stock book)
Bei einer Aktiengesellschaft geführtes Verzeichnis, in das nach Vorschrift von § 67 AktG die emittierten Namensaktien und Zwischenscheine unter Angabe des Inhabers nach Namen, Wohnsitz und Beruf einzutragen sind. Gemäss § 68 AktG ist auch ein Übergang von Namensaktien und Zwischenscheinen im Aktienbuch zu beurkunden.